Bestimmungen für den ambulanten bzw. Praxisbetrieb:

Auf Grund der Schweizer Bestimmungen darf sich im ambulanten/Praxen Bereich nur ein Mediziner niederlassen, der bisher drei Jahre in einem Schweizer Lehrkrankenhaus gearbeitet hat.

Ausnahmen für den niedergelassenen Bereich, wo sie direkt anerkannt werden und auch eine Arbeitsgenehmigung und Abrechnungsnummer bekommen sind:

  • Allgemeinmediziner/Internisten/Praktische Aerzte/Hausärzte
  • Kinderärzte / Pädiater
  • Psychiater

Bestimmungen für Kliniken.

Nach der Anerkennung Ihres Arzt-Diploms können sie direkt in den Kliniken/Spitälern anfangen zuarbeiten – in allen Fachbereichen.

Mayflower Physician Placement begleitet und unterstützt Sie in Ihrem Vorhaben. Stöbern sie in unseren Angeboten und kontaktieren Sie uns.

Bestimmungen für den ambulanten bzw. Praxisbetrieb:

Auf Grund der Schweizer Bestimmungen darf sich im ambulanten/Praxen Bereich nur ein Mediziner niederlassen, der bisher drei Jahre in einem Schweizer Lehrkrankenhaus gearbeitet hat.

Ausnahmen für den niedergelassenen Bereich, wo sie direkt anerkannt werden und auch eine Arbeitsgenehmigung und Abrechnungsnummer bekommen sind:

  • Allgemeinmediziner/Internisten/Praktische Aerzte/Hausärzte
  • Kinderärzte / Pädiater
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Diese ganzen Einzelheiten kennt die Mayflower Physician Placement und kann Sie dabei unterstützen!

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